Landesverfassungsgericht prüft Zulässigkeit der Corona-Verordnung

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Das Landesverfassungsgericht in
Sachsen-Anhalt wird in einem Eilverfahren prüfen, ob die
Corona-Regeln zulässig sind. Ein entsprechender Antrag der AfD im
Landtag sei eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag
in Dessau-Roßlau. Im Eilverfahren geht es um vier konkrete Punkte: um
die Festlegung, wie viele Menschen sich treffen dürfen, das
touristische Beherbergungsverbot für Hotels, die Schließung der
Gaststätten sowie den Bußgeldkatalog für Verstöße.

Zusätzlich reichte die AfD-Fraktion eine Normenkontrollklage ein, die
auch darauf abzielt zu prüfen, ob die Landesregierung überhaupt so
gravierende Eingriffe in Grundrechte beschließen kann - oder etwa der
Landtag beteiligt werden muss.

Aus Sicht der AfD sind die Corona-Regeln nicht mit geltendem Recht
vereinbar, wie Fraktionschef Oliver Kirchner mitteilte. Die Maßnahmen
seien völlig überzogen und außerdem weder geeignet noch angemessen.


Wann die Verfassungsrichter eine Entscheidung treffen, steht noch
nicht fest. Zunächst haben die schwarz-rot-grüne Regierung und der
Landtag bis kommenden Dienstag Zeit, sich schriftlich zu dem
Verfahren zu äußern, wie die Gerichtssprecherin sagte. Im Anschluss
werde sich das Gericht vertiefend mit den Fragen beschäftigen. Das
Eilverfahren wird schriftlich entschieden, für das Hauptverfahren
würde im Anschluss eine mündliche Verhandlung angesetzt werden.

Die 8. Corona-Verordnung des Landes gilt seit 15. September und wurde
seither mehrmals geändert. Die nächste Korrektur steht für Freitag
an. Seit Anfang November ist das öffentliche Leben heruntergefahren
und es gelten strenge Kontaktbeschränkungen. Damit soll die Zahl der
Ansteckungen mit dem Coronavirus reduziert werden, um eine
Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern und den Behörden zu
ermöglichen, die Ausbreitungswege zu kontrollieren und zu stoppen.

Es ist nicht die erste gerichtliche Überprüfung der strengen Regeln.
Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg wies zuletzt mehrere
Eilanträge gegen den Teil-Lockdown zurück und erklärte die
Beschränkungen in Summe für verhältnismäßig und zulässig. Dabei

verwiesen die Richter auch darauf, dass der Staat mit Entschädigungen
die wirtschaftlichen Einbußen betroffener Branchen abmildere.