Kabinett beschließt Klassenteilungen ab Klasse 8 für Corona-Hotspots

München (dpa/lby) - In bayerischen Landkreisen und kreisfreien
Städten mit einer Corona-Inzidenz von mehr als 200 müssen
Schulklassen ab Klassenstufe acht künftig in der Regel geteilt
werden, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Es soll
dann auf Wechsel- oder Hybridunterricht umgestellt werden. Ausnahmen
sind Abschlussklassen und Förderschulen. Das hat das bayerische
Kabinett am Donnerstag in München beschlossen, wie Ministerpräsident
Markus Söder (CSU) anschließend sagte.

Zudem müssen in diesen besonderen Hotspot-Regionen Musik- und
Fahrschulen schließen, und es soll ein ganztägiges Alkoholverbot auf
bestimmten öffentlichen Plätzen gelten. Märkte und Wochenmärkte
müssen schließen, ausgenommen ist nur der Lebensmittelverkauf.

Neu sind auch klare Vorgaben bei Verdachtsfällen in den Schulen: Die
betreffenden Klassen müssen nun nicht mehr regelmäßig 14 Tage in
Quarantäne, sondern sollen nach fünf Tagen einen Corona-Test machen
und bei negativem Befund vorzeitig zurückkehren dürfen.

Für die zwei vorgezogenen Weihnachtsferien-Tage wird es eine
Notbetreuung in den Schulen geben. Berechtigt werden beispielsweise
Alleinerziehende sein, aber auch Eltern, die keine Urlaubstage mehr
haben. «Mein Ansatz ist, es großzügig auszulegen und denjenigen, die

in der entsprechenden Situation sind, ihre Kinder nicht betreuen zu
können, die Möglichkeit zu geben», sagte Kultusminister Michael
Piazolo (Freie Wähler). Man müsse aber darauf achten, den
Infektionsschutz nicht durch zu viele durchmischte Gruppen in der
Notbetreuung zu konterkarieren.