Gericht: Sport draußen in Kleingruppen bleibt untersagt

Münster/Kalkar (dpa/lnw) - Training in Kleingruppen im Freien bleibt
nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW wegen der
Corona-Pandemie derzeit untersagt. Ein Fitnesstrainer aus Dortmund
hatte beim OVG gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes per
Eilverfahren geklagt. Der Trainer wollte seine Kunden kontaktlos in
Kleingruppen mit bis zu zwölf Teilnehmern weiter betreuen. Das
Gericht aber bestätigte nach Angaben vom Donnerstag eine Entscheidung
vom 13. November zum Verbot des Freizeit- und Amateursports (Az.: 13
B 1780/20.NE, nicht anfechtbarer Beschluss vom 25. November 2020).

Zwar sei der Trainer durch das Verbot des Freizeit- und Amateursports
in seiner Berufsfreiheit tiefgreifend beeinträchtigt, erklärten die
Richter. Dies sei aber auch wegen der angekündigten Wirtschaftshilfen
des Bundes vorübergehend hinnehmbar und verhältnismäßig. Das Land
wolle nachvollziehbar mit der Maßnahme eine unkontrollierte
Infektionsausbreitung mit dem Coronavirus und damit erhebliche
Gefahren für Leib und Leben verhindern.