OVG entscheidet am Freitag über Maskenpflicht bei der AfD

Münster/Kalkar (dpa/lnw) - Über die Maskenpflicht beim
Bundesparteitag der AfD am Wochenende in Kalkar entscheidet das
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Freitag.
Das sagte Gerichtssprecherin Gudrun Dahme am Donnerstag der Deutschen
Presse-Agentur. Die AfD hatte einen Eilantrag beim OVG eingereicht,
um die durch die Behörden vorgeschriebene generelle Maskenpflicht bei
der Veranstaltung am Samstag und Sonntag (28./29. November) am
Niederrhein im Kreis Kleve zu kippen. Die Partei hatte die Vorgabe,
dass die Delegierten am Platz und selbst im Freien durchgehend einen
Mund- und Nasenschutz tragen müssen, als unangemessene Beschränkung
der Betätigungsfreiheit von politischen Parteien kritisiert.

Die Veranstaltung mit 600 Delegierten und rund 100 Gästen war nur
unter strengen Hygiene-Auflagen genehmigt worden, um eine Verbreitung
des Coronavirus auf dem Parteitag zu verhindern. Auch das
NRW-Gesundheitsministerium in Düsseldorf hatte mit Verweis auf die
besondere Bedeutung eines Bundesparteitags dafür plädiert.