Laschet informiert Landtag über Bund-Länder-Beschlüsse zu Corona

Die Ministerpräsidenten der Länder und die Kanzlerin haben schärfere

Corona-Auflagen beschlossen. Aber auch die Parlamente wollen
einbezogen werden. Ministerpräsident Armin Laschet muss sich auf
Nachfragen der Abgeordneten einstellen

Düsseldorf (dpa/lnw) - Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin
Laschet (CDU) informiert den Landtag am Donnerstag (10.00 Uhr) über
die Bund-Länder-Beschlüsse zur Verlängerung der
Corona-Beschränkungen. Es ist die zweite Unterrichtung des Landtags
durch Laschet innerhalb von 24 Stunden. Das Parlament hatte mehr
Informationen vor und nach den Gesprächen der Ministerpräsidenten der
Länder mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gefordert.

Bei einer siebenstündigen Videokonferenz hatten Bund und Länder am
Mittwochabend beschlossen, dass der aktuell geltende Teil-Lockdown
mit der Schließung etwa von Restaurants, Theatern, Fitnessstudios und
Freizeiteinrichtungen bis zum 20. Dezember verlängert wird. Private
Zusammenkünfte sollen auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und
einem weiteren Haushalt begrenzt werden. Kinder bis 14 Jahre sollten
nicht unter diese Regelung fallen. Weihnachten soll aber gefeiert
werden können - im engsten Familien- und Freundeskreis mit maximal
zehn Menschen, Kinder bis 14 Jahre nicht eingerechnet.

Die Menschen müssen sich aber bis ins Neue Jahr auf strenge
Beschränkungen in der Corona-Pandemie einstellen. Auf Einwohner von
«Extremhotspots» mit besonders hohen Infektionszahlen könnten dabei
noch weitere Auflagen zukommen, hatte Laschet am Mittwoch nach den
Beratungen angekündigt.

Restaurants und gastronomische Betriebe dürfen nach Worten Laschets
über Weihnachten nicht öffnen. «Alle Restaurants sind geschlossen,
auch an Weihnachten», sagte er. Ziel an den Weihnachtstagen sei es,
dass nur «engste Familienmitglieder« zusammen seien. Weihnachts- und
Silvesterpartys solle es nicht geben.

Laschet sagte, dass alle Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bis
Anfang Januar weiter gelten sollten. Technisch könnten sie aber immer
nur um vier Wochen verlängert werden. Aber Bund und Länder hätten
sich verabredet, einen «mittelfristigen Plan» für die Bürger
abzugeben. «Das bedeutet, dass alle Maßnahmen bis Anfang Januar
gelten.» Sonderregeln gebe es bei den Kontakten nur für die
Weihnachtstage, die vom 23. Dezember bis 1. Januar definiert seien.

Besondere Regeln sollen laut Bund-Länder-Beschluss für Kreise oder
Städte mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen gelten. Dort kann
laut Laschet «schulspezifisch» ab der 8. Klasse im Wechsel auf
Distanz und in den Schulen unterricht werden. Die Maßnahmen für
solche «Extremhotspots» gelten ab 200 Infektionen pro 100 000
Einwohnern in sieben Tagen.

Damit sei aber nicht gemeint, dass ganze Städte oder Kreise pauschal
in den Wechselunterricht gingen, betonte Laschet. Vielmehr werde
schulspezifisch je nach Infektionslage in der jeweiligen Stadt
darüber entschieden. Es handele sich nicht um das «Solinger Modell«,

welches das NRW-Schulministerium zuvor untersagt hatte. In Solingen
sollten wegen hoher Infektionszahlen alle Schulen in den
Wechselunterricht gehen. In NRW lagen am Mittwoch neun von 53 Kreisen
und Städten über dem Inzidenzwert von 200.