OVG bestätigt Betriebsverbot auch für Spielhallen- und banken

Bautzen (dpa/sn) - Auch Spielhallen und Spielbanken sowie
Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen müssen im aktuellen
Teil-Lockdown wegen der Corona-Pandemie geschlossen bleiben. Das
Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat nach Angaben vom Mittwoch
im Eilverfahren entschieden, dass die Betriebsverbote für diese
Einrichtungen gelten. Die Richter lehnten es wie zuvor bei
Fitnessstudios, touristisch genutzter Beherbergung und Gastronomie
ab, die entsprechenden Passagen in der Sächsischen
Corona-Schutz-Verordnung in der seit 13. November geltenden Fassung
außer Vollzug zu setzen.

Das Betriebsverbot auch für diese Einrichtungen sei im Sinne der
Kontaktvermeidung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens
«erforderlich und angemessen». Das OVG ist überzeugt, dass auch in
diesem Fall die Entscheidungen einer möglichen Normenkontrollklage,
mit der die Vorschriften endgültig für unwirksam erklärt werden
könnten, standhalten.