Sechs Jahre Haft wegen tödlicher Messerattacke verhängt

Nach einem Streit im Mai hatte ein junger Mann vor Zeugen einen
Bekannten erstochen und die Umstehenden bedroht. Nun wurde er zu
sechs Jahren Haft verurteilt - es war nicht sein erster Ausraster.

Neubrandenburg (dpa/mv) - Das Landgericht Neubrandenburg hat einen
Mann aus Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald) wegen Totschlags
zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 31-Jährige hatte
zuvor gestanden, einen 42 Jahre alten Bekannten am 20. Mai in
Pasewalk mit einer Vielzahl von Messerstichen getötet zu haben, wie
Richter Klaus Kabisch sagte.

Der Tat war ein Streit vorausgegangen. Danach hatte der 31-Jährige
ein Messer mit einer 19 Zentimeter langen Klinge aus seiner Wohnung
geholt und das Opfer damit angegriffen. «Das Besondere an der Tat
war, dass die Stiche alle mit großer Wucht ausgeführt wurden», sagte

der Richter. Ein Rechtsmediziner zählte zehn Stiche, von denen neun
Stiche in Rücken und Brust erfolgten. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig (AZ: 22 Ks 16/20).

Die Attacke hatte sich abends vor Zeugen vor einem Plattenbau
ereignet, in dem Täter und Opfer in verschiedenen Treppenhäusern
wohnten. Der Verurteilte soll die Zeugen noch bedroht haben, dass es
ihnen ähnlich ergehen werde, wenn sie der Polizei etwas sagen würden.
Trotzdem war der Mann kurze Zeit später in seiner Wohnung gefasst
worden.

Wegen einer Persönlichkeitsstörung, Schizophrenie und
Drogenmissbrauch war der Verurteilte bei der Tat nach Ansicht eines
Gutachters «erheblich vermindert steuerungsfähig.» Außerdem habe er

seine Medikamente nicht genommen, wie Kabisch erläuterte. Der
31-Jährige habe unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Prozess
geschildert, dass er bei der Tat mit dem Zustechen «nicht aufhören
konnte.» Dies alles wertete die Kammer insgesamt als «Totschlag im
minderschweren Fall».

Auch weil von dem 31-Jährigen ohne Therapie eine Gefahr ausgehe,
wurde der Mann in ein psychiatrisches Haftkrankenhaus eingewiesen. 
Der Verurteilte war erst wenige Monate vorher von Niedersachsen nach
Pasewalk gezogen. Dort, wo er bei seiner Mutter aufgewachsen war,
habe er auch einmal seinen Stiefvater mit einem Messer attackiert,
berichtete die Staatsanwaltschaft. Unter Alkohol soll der 31-Jährige
zudem seinen Vater in Pasewalk, von dem er getrennt lebte, bei einem
Besuch schwer mit einem Messer verletzt haben.

Mit dem Urteil folgte die Kammer im Wesentlichen der Forderung der
Staatsanwaltschaft, die sieben Jahre Haft verlangt hatte. Der
Verteidiger hatte auf vier Jahre Freiheitsstrafe plädiert. Beide
Seiten verlangten zudem die Einweisung in die Psychiatrie.