Corona-Schule: Ferienfrühstart und Wechselunterricht in Hotspots

Schule steht in Bayern weiter unter dem Einfluss der
Corona-Infektionszahlen - das wirkt sich nun auch auf die
Ferienzeiten aus. Mancherorts steht außerdem verstärkt
Wechselunterricht bevor.

München (dpa/lby) - Die steigenden Corona-Infektionszahlen haben den
Schulbetrieb im Freistaat weiterhin im Griff. Die Weihnachtsferien
werden in diesem Jahr coronabedingt verlängert und starten schon am
21. Dezember, um das Infektionsrisiko zu senken. Doch viele Eltern
sehen das kritisch. Unterdessen stimmte die Staatsregierung Eltern,
Schüler und Lehrer in besonderen Corona-Hotspots erneut auf
Wechselunterricht ein. Das Verwaltungsgericht Würzburg hat derweil
entschieden, dass bei einem Corona-Fall nicht zwingend eine ganze
Schulklasse in Quarantäne muss.

Heuer haben die Schüler nicht erst vom 23. Dezember an frei, sondern
ihr letzter Schultag wird der 18. Dezember sein, wie am Dienstag
bekanntwurde. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nannte das
Vorziehen der Ferien um zwei Tage sinnvoll. Es gebe dann ein bisschen
mehr Zeit und zeitlichen Abstand, bevor man beispielsweise die
Großeltern an Weihnachten treffe. Und insgesamt habe man dann etwa
drei Wochen Ferien, «so dass man dann auch schön zuhause bleiben
kann», erklärte er am Rande einer Landtagssitzung.

Vielen Eltern bereitet die kurzfristige Ferienverlängerung aber
Sorgen: Henrike Paede, stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen
Elternverbandes, verwies etwa auf einen bereits vor Monaten
entstandenen Lernrückstand, der noch immer nicht aufgeholt sei. «Nun
verschenkt man ohne Not weitere Schultage. Überdies überlässt man
wieder einmal den Eltern, irgendwie die Kinderbetreuung zu
organisieren.»

Auch erkenne der Verband nicht die Logik hinter der Entscheidung:
Aktuelle Untersuchungen von Kinderärzten hätten erneut belegt, dass
Kinder beim Corona-Infektionsgeschehen keine große Rolle spielten,
betonte Paede. «Warum also schließt man dann die Schule vorzeitig?
Eher müsste man Erwachsene vor den Weihnachtsferien weitergehend als
bisher in ihren Kontakten beschränken, um sich wenigstens während
dieser Tage keine Infektion einzufangen.»

Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) stellte für die zwei
außerplanmäßigen Ferientage am 21. und 22. Dezember eine Notbetreuung

für Schüler in Aussicht, deren Eltern arbeiten müssen. Wie genau das

Angebot aussehen werde, müsse in den nächsten Tagen noch geklärt
werden, sagte er. Es sei aber geplant, dass die Lehrkräfte an beiden
Tagen im Dienst seien und so zur Verfügung stünden.

Die unionsregierten Länder hatten sich für eine entsprechende
Ferienverlängerung ausgesprochen - zunächst war Nordrhein-Westfalen
in Vorlage gegangen. In den meisten Bundesländern ist der 18.
Dezember aber ohnehin planmäßig der letzte Schultag vor Weihnachten.

Söder sagte außerdem, in besonderen Corona-Hotspots denke man ab den
siebten Klassen über Wechsel- oder Hybridunterricht nach - also die
parallele Übertragung von Unterrichtsstunden. «Da werden die Konzepte
gerade erarbeitet.» Grundschüler, Fünft- und Sechstklässler sowie
Abschlussklassen sollen nach Worten Söders aber ausgenommen sein.

Kultusminister Piazolo sprach sich für eine konkrete
Hotspot-Strategie für den Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht
aus: «Entscheidungen werden sicher vor Ort fallen müssen, aber eine
Linie muss vorgegeben werden.» Details ließ er mit Verweis auf das
für Mittwoch geplante Bund-Länder-Treffen mit Bundeskanzlerin Angela
Merkel (CDU) offen.

In Würzburg hat unterdessen das Verwaltungsgericht einem Schüler
Recht gegeben, der sich nach einem Corona-Fall in seiner Schulklasse
gegen die angeordnete Quarantäne gewandt hatte. Der Antragsteller
habe glaubhaft darlegen können, dass er nach den Kriterien des Robert
Koch-Instituts keinen engen Kontakt mit der positiv getesteten
Schülerin oder dem Schüler gehabt habe, teilte das Gericht am
Dienstag zu der Entscheidung vom Vortag mit. Damit sei ein Abstand
beider von weniger als 1,5 Meter über mindestens 15 Minuten gemeint.

Mitte November hatte das Gesundheitsamt die Klasse des Zwölfjährigen
in 14-tägige häusliche Quarantäne geschickt, nachdem ein Kind positiv

auf das Coronavirus Sars-CoV-2 getestet worden war. Weitere Kriterien
wie die Größe und Beschaffenheit des Klassenraumes, die Anzahl der
darin befindlichen Menschen und vor allem die tatsächliche
Lüftungspraxis hatte es dabei nicht geprüft. Die Entscheidung gilt
nur für den Jungen, nicht für die gesamte Klasse. Gegen sie kann
Beschwerde am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.
(Az. W 8 S 20.1793)