Gericht lässt keine Befreiung vom Präsenzunterricht zu

Koblenz (dpa/lrs) - Schülerinnen und Schüler haben nach einem Urteil
des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz keinen Anspruch auf eine
Befreiung vom Präsenzunterricht wegen der Corona-Pandemie. Das
Gericht in Koblenz bestätigte nach einer Mitteilung vom Dienstag die
Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Neustadt an der Weinstraße.
Die Grundentscheidung des Landes für den Präsenzunterricht stehe
«zumindest derzeit» mit der Pflicht des Staates zum Schutz des Lebens
und der körperlichen Unversehrtheit in Einklang, befanden die
Richter. «Ein gewisses Infektionsrisiko» gehöre derzeit für die
Gesamtbevölkerung zum allgemeinen Lebensrisiko.

Damit scheiterte ein Schüler an einem Gymnasium in Kaiserslautern in
einem Eilrechtsschutzverfahren mit seinem Antrag, dass ihm statt
Unterricht im Klassenraum Fernunterricht gewährt werden sollte. Zur
Begründung hatte der Jugendliche ein Asthma-Leiden und das hohe Alter
seines Vaters angegeben. Nach der Ablehnung des Antrags durch das
Land ging der Schüler vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht befand,
eine Befreiung vom Präsenzunterricht komme nach dem Schulgesetz nur
im Einzelfall für Schüler in Betracht, die aus gesundheitlichen
Gründen nicht schulbesuchsfähig seien.