Hautärzte wegen jahrelangen Abrechnungsbetrugs vor Gericht

Tübingen (dpa) - Über Jahre sollen zehn Hautärzte mit Abrechnungen
betrogen und so einen Millionenschaden verursacht haben - nun müssen
sie sich vor dem Landgericht Tübingen verantworten. Der Schaden für
die Kassenärztliche Vereinigung beträgt rund 1,3 Millionen Euro. Die
Vorwürfe wiesen die Angeklagten beim Prozessauftakt am Montag zurück.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben neun der nun angeklagten
Ärzte von 2005 bis 2011 gemeinsam ein Laserzentrum im benachbarten
Reutlingen betrieben. Dort behandelte demnach eine ebenfalls
angeklagte Hautärztin in 160 Fällen Patienten, rechnete diese
Leistungen jedoch über ihre Kolleginnen und Kollegen ab, so dass
diese das Geld einstrichen. Für die Behandlung hatte sie laut Anklage
keine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung. Sie steht wegen
Beihilfe zum Betrug vor Gericht.

Die neun als Haupttäter angeklagten Hautärzte, sieben Männer und zwei

Frauen, sollen die Profite selbst einbehalten haben, zum Teil floss
das Geld demnach auch in die gemeinsame Praxisgesellschaft. Um noch
mehr Profit zu machen, sollen die Angeklagten in einigen Fällen
Behandlungen auch mehrfach abgerechnet haben. Nach Angaben des
Gerichts ergeben sich aus den Abrechnungsunterlagen bis zu neun
behandelnde Ärzte. Die Anklage lautet deshalb auf gewerbs- und
bandenmäßigen Betrug. Mehrere der Angeklagten sind weiter als
Hautarzt tätig.

Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe am ersten Verhandlungstag zurück,
zunächst wollte sich keiner von ihnen äußern. Die Verteidiger baten
gleich zu Beginn um ein klärendes Gespräch. Bei diesem sollten die
Punkte der Anklage und die drohende Einziehung von Vermögen
besprochen werden. Dem stimmten das Gericht sowie die Vertreter der
Staatsanwaltschaft zu. Vor Beginn des nächsten Prozesstages wollen
alle Seiten hierzu zusammenkommen.

Für den Prozess vor der 2. Großen Strafkammer sind zunächst 14
Verhandlungstage bis Anfang Februar anberaumt. Die Verhandlung wird
am 30. November fortgesetzt.