Regelanfrage - Verfassungsschutz rechnet mit geringer Trefferquote

Schwerin (dpa/mv) - Der Landesverfassungsschutz rechnet bei der
geplanten Regelanfrage für angehende Beamte bei Polizei und Justiz zu
deren Verfassungstreue mit einer niedrigen Trefferquote. «Es ist
davon auszugehen, dass lediglich über eine geringe Anzahl von
Bewerbern Erkenntnisse im Verfassungsschutz vorliegen», sagte der
Chef der Behörde, Reinhard Müller, in einem Interview mit der
«Schweriner Volkszeitung» (Montag).

Bei der Regelanfrage handele es sich um eine Bestandsabfrage im
nachrichtendienstlichen Informationssystem. Eine weitergehende
Informationsbeschaffung mit nachrichtendienstlichen Mitteln wie einer
Observation sei damit nicht verbunden. Auf seine Behörde sieht Müller
Mehrarbeit zukommen. «Abhängig davon, wie die gesetzliche Regelung
gestaltet wird, ist eine Personalverstärkung zwingend notwendig.»

Der Gesetzentwurf der Landesregierung, der aktuell im Landtag beraten
wird, sieht vor, Mitarbeiter in Polizei und bestimmten Bereichen der
Justiz künftig vor ihrer Verbeamtung einer Regelanfrage bei
Verfassungsschutz und Landeskriminalamt (LKA) zu unterziehen.
Betroffen sein sollen in der Justiz Bewerber in einer
Justizvollzugseinrichtung, als Gerichts- und Bewährungshelfer, als
Psychologe der Forensischen Ambulanz im Landesamt für ambulante
Straffälligkeit oder als Rechtspfleger. Verfassungsschutz und LKA
sollen prüfen, ob Erkenntnisse vorliegen, die Zweifel an der
Verfassungstreue des Bewerbers begründen.