Richterbund: Rund 20 000 Strafverfahren mit Corona-Bezug

Berlin (dpa) - Die Corona-Pandemie hat den Staatsanwaltschaften
erhebliche Mehrarbeit beschert. Bundesweit hätten die Strafverfolger
seit Beginn der Krise etwa 20 000 Fälle wegen erschlichener
Corona-Soforthilfen oder anderer Straftaten mit Pandemie-Bezug
erreicht wie Internet-Fakeshops, gefälschte Corona-Medikamente oder
minderwertige Masken, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen
Richterbundes, Sven Rebehn, der «Welt» (Montag). Nach Einschätzung
des Richterbundes dürfte es bis weit ins nächste Jahr hinein dauern,
ehe die Strafjustiz alle Corona-Verfahren abgearbeitet hat.

Die Subventionsfälle bezögen sich meist noch auf das
Corona-Hilfsprogramm aus dem Frühjahr, das zum 31. Mai endete. Ob aus
den sogenannten Novemberhilfen zur Abfederung des aktuellen
Teil-Lockdowns strafrechtlich ein Nachlauf entstehe, bleibe
abzuwarten, sagte Rebehn.

Mit rund 7500 Verfahren wegen Verdachts auf Subventionsbetrug und
anderer Betrugsmaschen verzeichnen die Ermittler in
Nordrhein-Westfalen danach die höchsten Fallzahlen. Das geht aus
einer Umfrage der vom Richterbund herausgegebenen «Deutschen
Richterzeitung» bei den Justizministerien und Staatsanwaltschaften
der Länder hervor, deren Ergebnisse der «Welt» vorliegen. Es folgen
Berlin und Bayern mit mehr als 4500 beziehungsweise mehr als 2200
Fälle mit Corona-Bezug die Staatsanwaltschaften erreicht haben.

Die Verwaltungsgerichte haben im Zuge der Corona-Pandemie laut
Richterbund seit März mehr als 6000 Fälle erreicht. Seit Beginn des
November-Lockdowns seien etwa 600 Eilanträge bei den Verwaltungs- und
Oberverwaltungsgerichten eingegangen, so Rebehn.