Auch Verwaltungsgerichtshof bestätigt Demo-Verbot für «Querdenker»

München (dpa/lby) - Nach dem Verwaltungsgericht München hat auch der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Verbot einer für Samstag
geplanten «Querdenker»-Demonstration gegen die Corona-Politik
bestätigt. Die Veranstalter hatten eine Kundgebung mit bis zu 30 000
Teilnehmern auf der Münchner Theresienwiese angemeldet. Die Stadt
München untersagte das und wurde am Freitag zunächst vom Münchner
Verwaltungsgericht bestätigt.

Die Stadt sei zu Recht davon ausgegangen, dass die Versammlung unter
Berücksichtigung der Erfahrungen mit Versammlungen der
«Querdenken»-Bewegung infektionsschutzrechtlich nicht vertretbar sei,
gab der zuständige Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur
Begründung an. Die Veranstalter hätten sich im Verwaltungsverfahren
ausdrücklich geweigert, Vorkehrungen für die Einhaltung von
Hygienemaßnahmen, also Mindestabstände und das Tragen von Masken, zu
treffen. Die erst im gerichtlichen Verfahren nachgeschobene
Zusicherung zu solchen Maßnahmen wurde als «rein verfahrenstaktisches

Vorbringen» gewertet und sei «unglaubhaft».

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gibt es kein
Rechtsmittel.