OVG Bautzen bestätigt Verbot von Aufzügen

Bautzen (dpa/sn) - Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat
das derzeit geltende Verbot von Aufzügen bestätigt. Zwar werde durch
die Regelung in der Coronaschutzverordnung die Versammlungsfreiheit
beeinträchtigt, teilte das OVG in Bautzen am Freitag mit. Aber
angesichts des hohen Infektionsgeschehens habe der Schutz von Leben
und Gesundheit der Menschen ein höheres Gewicht. Das Verbot von
Aufzügen sei verhältnismäßig und nicht offensichtlich rechtswidrig.

Das OVG hat diese in einem Eilverfahren getroffen (Az.: 3 B 399/20).
Ein Anmelder einer Versammlung in Dresden hatte am Freitag einen
anschließenden Fahrradkonvoi durchsetzen wollen.

Die Coronaschutzverordnung untersagt derzeit Aufzüge. Ortsfeste
Versammlungen sind mit maximal 1000 Teilnehmern gestattet. Größere
Kundgebungen sind möglich, wenn die Anmelder durch nicht näher
genannte Maßnahmen sicherstellen, dass das Infektionsrisiko begrenzt
wird.

Die Beschränkung der Teilnehmerzahlen ist vielfach kritisiert worden.
Sie war eine Konsequenz aus einer aus dem Ruder gelaufenen
«Querdenken»-Demo in Leipzig. Das OVG teilte ausdrücklich mit, dass

die 1000-Teilnehmer-Grenze nicht Gegenstand der Entscheidung war.