Organspendeskandal: Land Niedersachsen sieht von Rechtsmitteln ab

Braunschweig (dpa/lni) - Im Verfahren um eine Entschädigung für den
im Göttinger Organspendeskandal freigesprochenen Arzt sieht das Land
Niedersachsen von weiteren Rechtsmitteln ab. Gegen das Urteil des
Oberlandesgerichts Braunschweig werde das Land keine
Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen, teilte die
Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig am Freitag mit. Das
Oberlandesgericht habe die Berufung des Landes als überwiegend
unbegründet angesehen. Ende Oktober hatte das Gericht das Land dazu
verurteilt, dem Mediziner rund 1,2 Millionen Euro zu zahlen.

Das Land Niedersachsen hatte sich in dem Berufungsprozess am OLG
gegen die Entschädigungszahlung an den Mediziner gewehrt. Das
Oberlandesgericht bestätigte aber im Wesentlichen das Urteil des
Landgerichts Braunschweig, das dem Arzt im vergangenen Jahr eine
Entschädigung von rund 1,2 Millionen Euro zugesprochen hatte. (Az.:
11 U 149/19)

2015 war der frühere Chirurg der Göttinger Uniklinik in einem
bundesweit aufsehenerregenden Prozess vom Vorwurf des elffachen
versuchten Totschlags und der dreifachen Körperverletzung mit
Todesfolge freigesprochen worden. Zuvor hatte der heute 53-Jährige
fast das komplette Jahr 2013 in Untersuchungshaft verbracht und wurde
nach Zahlung einer Kaution von 500 000 Euro entlassen. Seine
Forderung nach der Entschädigung begründete er nicht nur mit der
U-Haft und Zinsschäden wegen der Kaution von 500 000 Euro. Es ging
ihm vor allem um ein verpasstes Gehalt von 50 000 Dollar pro Monat in
Jordanien, wo er eine neue Stelle antreten wollte.

Die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig hatte angekündigt, die
Urteilsgründe sorgfältig zu prüfen und dann zu entscheiden, ob eine
Beschwerde eingelegt werden soll. Nach der entsprechenden Prüfung sah
die Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig nun davon ab.