Bund setzt Regelung für zwei Bahn-Sitzplätze auf Dienstreisen aus

Berlin (dpa) - Das Bundesinnenministerium setzt eine umstrittene
Regelung aus, dass Bundes-Beschäftigte bei Dienstreisen mit der Bahn
zum besseren Corona-Schutz auch zwei Sitzplätze buchen können. Man
nehme zur Kenntnis, dass dies in der Öffentlichkeit für Irritationen
sorge, sagte ein Sprecher am Freitag in Berlin. Es gebe derzeit in
der Bundesregierung Gespräche, wie ganz allgemein mit der Situation
auch mit Blick auf den Personenverkehr umzugehen sei. Im Zuge dessen
werde die bisherige Regelung «vorläufig außer Kraft gesetzt».

Das Ministerium verwies auf die Grundregel im Kampf gegen Corona,
Abstand zu halten - und dass Infektionsrisiken stiegen, je geringer
Abstände seien. Diese Gedanken hätten die Regelung zu zusätzlichen
Erstattungsmöglichkeiten geleitet. Der Bund habe als Arbeitgeber
reagiert, es gebe keine Privilegien für bestimmte Personengruppen.

Konkret geht es um eine Regelung von Mitte November, wonach für
Bahnfahrten bis Ende März 2021 ein zusätzlicher Nachbarsitzplatz
gebucht werden kann. Die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn
sehen allerdings vor, dass der Anspruch auf einen bezahlten und
reservierten Platz erlischt, wenn er 15 Minuten nach Abfahrt nicht
eingenommen wird. Mehrere Bundesministerien hatten mitgeteilt, dass
sie für derzeit sehr wenige Dienstreisen nur einen Platz buchen.