Gericht bestätigt Verbot von AfD-Landesparteitag

Ansbach (dpa/lby) - Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat das Verbot
des bayerischen Landesparteitags der AfD am Donnerstag in einer
Eilentscheidung bestätigt. Der für diesen Samstag im
mittelfränkischen Greding mit bis zu 751 Teilnehmern geplante
Parteitag könne wegen der Corona-Auflagen nicht stattfinden, teilte
das Gericht mit (Az. AN 18 S 20.02484).

Gegen den Beschluss kann die AfD nun Beschwerde beim Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof in München einreichen. Die Partei hatte
bereits angekündigt, möglichst durch alle Instanzen das Verbot des
Landesparteitags angreifen zu wollen.

Das Landratsamt Roth hatte es am Montag abgelehnt, für den Parteitag
eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Wegen der hohen
Corona-Infektionszahlen wurde eine Genehmigung vom 15. September
widerrufen. Die AfD verweist auf die frühere Erlaubnis und auf ein
Hygienekonzept, nach dem die Parteiversammlung in einer Halle und
einem Zelt durchgeführt werden soll.

Das Gericht entschied nun, dass das in den zwei Monaten veränderte
Infektionsgeschehen einen Widerruf der Genehmigung möglich gemacht
habe. Die AfD habe es zudem versäumt, das Infektionsschutzkonzept für
den Parteitag zu aktualisieren. Angesichts des bayernweiten
Teilnehmerkreises erscheine die Gefahr, einen Infektionsherd zu
schaffen, als besonders groß, erklärte ein Gerichtssprecher.