Kubicki fordert Sanktionen für an Störungen beteiligte Abgeordnete

Berlin (dpa) - Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki betrachtet
das Bedrängen von Abgeordneten durch Besucher am Rande der Debatte
über das Infektionsschutzgesetz als Nötigung. Er fordert Konsequenzen
für die daran beteiligten Abgeordneten. «Ich gehe davon aus, dass
dieser Fall nicht nur im Ältestenrat behandelt wird», sagte der
FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Es müssen auch
empfindliche Sanktionen für die beteiligten Abgeordneten erwogen
werden.»

Während der Bundestagsdebatte waren am Mittwoch auf den Fluren des
Reichstagsgebäudes Abgeordnete von Besuchern bedrängt, gefilmt und
beleidigt worden. Dies passierte unter anderem Wirtschaftsminister
Peter Altmaier (CDU) und dem FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle. Im
Fall von Altmaier filmten die Störer die Aktion und stellten das
Video ins Internet. Inzwischen hat ein AfD-Abgeordneter einem Bericht
des Redaktionsnetzwerkes Deutschland zufolge bestätigt, dass einer
dieser Besucher auf seine Einladung in den Bundestag gelangte. Die
Vorfälle werden an diesem Donnerstag den Ältestenrat des Bundestags
beschäftigen.

Kubicki sagte der dpa, es sei zum wiederholten Mal passiert, dass
Abgeordnete die «Türöffner für politische Agitatoren» geworden se
ien.
«In diesem Falle ist die Beeinträchtigung des Parlamentsbetriebes
jedoch besonders gefährlich. Denn durch die direkte Ansprache der
Abgeordneten im Zusammenhang mit der Abstimmung über das
Infektionsschutzgesetz kann man von einer Nötigung ausgehen.» Es
komme eine Straftat nach Paragraf 106 Strafgesetzbuch in Betracht, zu
der Abgeordnete auch Anstiftung oder Beihilfe leisten können. «Dies
wird ernsthaft zu prüfen sein», sagte Kubicki.

Paragraf 106 behandelt die Nötigung des Bundespräsidenten und von
Mitgliedern eines Verfassungsorgans. Er sieht als Sanktion
Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren und in besonders
schweren Fällen von bis zu zehn Jahren vor.