Schärfere Anti-Corona-Regeln in fast der Hälfte der Kreise und Städte

Die Warnungen werden immer schärfer, der Ton ernster: Die Politik
stemmt sich gegen die stark steigenden Corona-Zahlen. In Bayern
gelten nun strengere Regeln etwa zum Tragen einer Alltagsmaske. Für
die Polizei bedeutet das mehr Arbeit.

München (dpa/lby) - Fast in der Hälfte der bayerischen Landkreise und
kreisfreien Städte gelten wegen stark steigender Corona-Zahlen nun
eine striktere Maskenpflicht, verschärfte Kontaktbeschränkungen und
Sperrstunden in der Gastronomie. Die strikteren Regeln gelten
automatisch überall dort, wo die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000
Einwohnern in sieben Tagen den Wert 35 beziehungsweise 50 übersteigt.

Die Liste der betroffenen Kreise und kreisfreien Städte will das
Gesundheitsministerium ab sofort täglich um 15.00 Uhr auf seiner
Homepage veröffentlichen - die verschärften Regeln gelten dann
jeweils ab dem Tag darauf. Am Samstag waren 42 Kommunen über dem Wert
35, 20 davon sogar über dem Wert 50. Insgesamt gibt es 71 Kreise und
25 kreisfreie Städte in Bayern. «Die Stärke unserer Regeln liegt
darin, dass wir individuell auf die Lage vor Ort reagieren können»,
sagte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) am Samstag. «Das soll
uns helfen, einen landesweiten Lockdown möglichst zu vermeiden.»

Nach der neuen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die
das Ministerium in der Nacht auf Samstag veröffentlichte, werden die
verschärften Regeln in den Corona-Hotspots automatisch wirksam, ohne
dass die Kommunen nochmals darüber entscheiden könnten oder müssten.


Schon ab einem Wert von 35 gilt eine verschärfte Maskenpflicht - und
zwar auf von den Kommunen festzulegenden stark frequentierten
öffentlichen Plätzen, etwa in Fußgängerzonen. Ein Mund-Nasen-Schutz

getragen werden muss aber auch auf Begegnungs- und Verkehrsflächen
einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden,
Freizeitparks, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und Schlössern.
Außerdem besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und
Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, Kinos und ähnlichem.

In den Schulen der betroffenen Kommunen gilt ab sofort automatisch an
weiterführenden Schulen eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Und ab
einem Wert von 50 müssen auch Grundschüler im Unterricht einen
Mund-Nasen-Schutz tragen. Bislang hatten die Kommunen hier noch etwas
Ermessensspielräume, ab wann die Maskenpflicht genau greift. Für
Horte und Mittagsbetreuungen in Corona-Hotspots gelten die gleichen
Regeln wie für Grundschulen - also automatisch eine Maskenpflicht,
wenn der Sieben-Tages-Inzidenzwert über 50 liegt.

Und auch am Arbeitsplatz gilt laut Gesundheitsministerium ab Montag
eine Maskenpflicht ab einem Inzidenzwert von 35, wenn der
Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. «Dort, wo kein
Abstandhalten von 1,5 Metern möglich ist, insbesondere bei
Begegnungsflächen, in Fahrstühlen, Fluren oder Kantinen», sagte ein
Ministeriumssprecher. «Gleiches gilt am Arbeitsplatz auch beim
Sitzen, wenn kein Mindestabstand von 1,5 Metern vorhanden ist.»

Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht verschärft,
besonders in Bussen und Bahnen sowie auf stark frequentierten
öffentlichen Plätzen. «Wir müssen alles unternehmen, um die
sprunghafte Ausbreitung des hochgefährlichen Virus einzudämmen und
gleichzeitig einen Lockdown zu verhindern», sagte Innenminister
Joachim Herrmann (CSU). Deshalb werde es die Polizei auch nicht bei
mahnenden Worten belassen, sondern konsequent ein Verwarnungsgeld
verhängen oder sogar Anzeige beim Gesundheitsamt erstatten.

Die landesweit gültige Corona-Ampel sieht zudem vor, dass sich bei
Werten über 35 in den Regionen - egal wo - nur noch Bewohner von zwei
Hausständen oder maximal 10 Personen treffen dürfen. Bei einer
sogenannten Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 dürfen sich dann
nur noch zwei Hausstände oder maximal fünf Personen treffen. Diese
Beschränkungen gelten auch für alle Arten von privaten Feiern.

Zudem gelten bei hohen Corona-Zahlen regional künftig strikte
Sperrstunden in der Gastronomie. Bei mehr als 35 Neuinfektionen pro
100 000 Einwohner binnen sieben Tagen müssen Gaststätten um 23.00 Uhr
schließen, zudem darf dann an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft
werden und es gilt ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Bei
einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 50 gelten die Sperrstunde
und die beiden anderen Verbote schon ab 22.00 Uhr.

Dies kritisierte der bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga
ebenso wie die Informationspolitik der Staatsregierung. Auch bei den
jüngsten Maßnahmen habe viel zu wenig Zeit zwischen Bekanntgabe der
neuen Regeln und deren Umsetzungspflicht gelegen, bemängelte
Landesgeschäftsführer Thomas Geppert im Gespräch mit der Deutschen
Presse-Agentur. Dies sei ein völlig unnötiges Ärgernis in der
schwersten Krise des Gastgewerbes seit dem Zweiten Weltkrieg.

Insgesamt haben sich nach den Daten des Landesamts für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit inzwischen bereits 78 187 Menschen im
Freistaat mit dem Coronavirus infiziert; 2711 sind gestorben. Als
genesen gelten 66 310 Menschen.