Beherbergungsverbot in Brandenburg von Gericht gestoppt

Brandenburg hat trotz wachsender Kritik am Übernachtungsverbot in
Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen für Gäste aus Regionen mit
vielen Neuinfektionen festgehalten. Nun ist die Regelung zunächst
gekippt.

Berlin/Potsdam (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
hat das Beherbergungsverbot in Brandenburg für Gäste aus
Corona-Hotspots zunächst gestoppt. Das Gericht habe zwei Eilanträgen
stattgegeben, teilte es am Freitagabend mit. Damit ist das
Übernachtungsverbot in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und
Campingplätzen für Besucher aus Regionen in Deutschland mit über 50

neuen Infektionen je 100 000 Einwohnern in einer Woche vorläufig
außer Kraft gesetzt. Ein Hotel und eine Vermieterin von
Ferienwohnungen hatten sich mit Eilanträgen gegen die Verordnung
gewandt. Eine der Antragstellerinnen reichte auch eine Klage ein.

Das Beherbergungsverbot sei voraussichtlich unverhältnismäßig,
begründete das Gericht die Entscheidung. Die zu erwartende Eindämmung
des Infektionsgeschehens stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu
den Einschränkungen, die das Hotel und die Vermieterin hinnehmen
müssten. Auch die durch die Verfassung geschützte allgemeine
Handlungsfreiheit der Urlauber werde zu stark eingeschränkt.

Nach einer gescheiterten Einigung von Bund und Ländern zum
Beherbergungsverbot für Gäste aus Corona-Hotspots hatte Brandenburg
zunächst daran festgehalten. Das Verbot galt nicht, wenn ein Besucher
einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen
konnte. Ausgenommen waren auch Ausflüge, Einkäufe oder Besuche.

Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg gab am Donnerstag
einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot statt und sah den
Einschnitt ins Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig a
n.
Auch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht erklärte die
Regelung in einem Eilverfahren für rechtswidrig. Sachsen und das
Saarland strichen die Regel freiwillig. In Bayern gibt es das
Beherbergungsverbot von Samstag an nicht mehr. Berlin hatte wie
Thüringen ohnehin auf das Verbot verzichtet. Die
Oberverwaltungsgerichte in Schleswig-Holstein und Hamburg wiesen
hingegen Eilanträge gegen das Beherbergungsverbot ab.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Brandenburg hatte das
Verbot infrage gestellt und vor großen wirtschaftlichen Einbußen
durch Stornierungen gewarnt. Der Landestourismusverband verwies
darauf, dass es bei mehr als sieben Millionen Übernachtungen seit
Jahresbeginn keine Hinweise für ein erhöhtes Infektionsrisiko in
Unterkünften gebe. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke
(SPD) hatte die Regelung verteidigt. Er hatte bedauert, dass sie mit
den Herbstferien in Brandenburg und Berlin zusammenfalle, es müssten
aber aus seiner Sicht aber so viele physische Kontakte wie möglich
vermieden werden.