Gericht: Schüler-Quarantäne trotz Lüftens im Klassenzimmer rechtens

Düsseldorf (dpa/lnw) - Ein Schüler ist laut einer
Gerichtsentscheidung nach dem Unterricht bei einem positiv auf das
Coronavirus getesteten Lehrer zu Recht in Quarantäne gesteckt worden
- obwohl das Klassenzimmer durchgängig gelüftet war. Das erklärte das

Verwaltungsgericht Düsseldorf am Freitag, das sich mit dem Fall
beschäftigt hatte. Das Gesundheitsamt der Stadt hatte für den Schüler

nach der 45-minütigen Schulstunde eine 14-tägige häusliche Quarantä
ne
angeordnet. Dagegen war der Schüler juristisch vorgegangen.

Zu Begründung hieß es, dass sich die Kammer an den Erkenntnissen des
Robert Koch-Instituts orientiert habe. Es sei zwar möglich, dass
«wegen des konstanten Lüftens des Klassenraumes durch das Offenhalten
jeweils eines Flügels von drei Flügelfenstern und der
gegenüberliegenden Klassenzimmertüre eine gewisse Reduktion des
Infektionsrisikos» erreicht worden sei. Ob die Lüftung aber
ausgereicht habe, könne «im Rahmen der effektiven Gefahrenabwehr»
nicht beurteilt werden. Der durch das Lüften erreichte Luftaustausch
hänge unter anderem von der Witterung ab.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in
Münster eingelegt werden.