Gericht kippt Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg

Mannheim (dpa) - Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat
mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das
Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses gilt
bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue
Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden.
Die Antragsteller kommen aus dem Kreis Recklinghausen in
Nordrhein-Westfalen, der über dieser Marke liegt. Sie hatten einen
Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.

Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit
sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am
Donnerstag in Mannheim mitteilte. Es können keine Rechtsmittel
eingelegt werden.

Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit
als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können,

dass Hotels und Pensionen «Treiber» des Infektionsgeschehens seien,
so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern
auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative
Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende
in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten (Az. 1S3
3156/20).