Neue Corona-Verordnung: NRW nimmt «Swingerclubs» in Verbotsliste auf

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Land NRW führt sogenannte Swingerclubs in
der neuen Coronaschutz-Verordnung nun namentlich als verboten auf. In
der am Dienstagabend veröffentlichten neuen Verordnung wurde ein
Passus erweitert, der bisher Tanzlokale und Clubs im Allgemeinen
betraf. Wörtlich heißt es dort nun: «Der Betrieb von Clubs,
Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. Dies gilt auch
für Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen.» Laut einem Sprecher des

Gesundheitsministeriums seien Swingerclubs seit der ersten Verordnung
verboten gewesen - subsumiert unter «Clubs». Nun habe man dies aber
konkretisiert.

Bis vor kurzem waren auch Bordelle zwangsweise geschlossen. Das
Oberverwaltungsgericht Münster hatte das Verbot Anfang September
gekippt, die Regierung hatte daraufhin etliche Regeln für
Prostituierte und ihre Kunden in die Hygienevorschriften der
Coronaschutz-Verordnung aufgenommen. Für einen Swingerclub - bei
denen Partner getauscht werden - muss die «Person, die die
Entscheidung über Öffnung oder Angebot trifft», laut aktuellem
Bußgeldkatalog 5000 Euro zahlen.