Gericht: Kinder coronagefährdeter Eltern müssen zur Schule

Braunschweig (dpa/lni) - Schüler, deren Eltern zur
Corona-Risikogruppe gehören, haben nicht automatisch Anspruch auf
eine Befreiung vom Präsenzunterricht in der Schule. Das hat das
Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Die Schule dürfe die
Befreiung ablehnen, wenn dort noch keine weitergehende Maßnahme zum
Infektionsschutz angeordnet wurde, etwa wegen eines Corona-Falls bei
einem Schüler, hieß es in einer Mitteilung vom Dienstag.

Im konkreten Fall geht es um zwei Geschwister aus der 9. und 12.
Klasse eines Braunschweiger Gymnasiums, deren Eltern der Schule ein
ärztliches Attest vorgelegt hatten, wonach sie zur Risikogruppe
gehören. Die Schule hatte die Befreiung unter Berufung auf eine
Vorschrift des Kultusministeriums abgelehnt. Diese Vorschrift sei
rechtlich nicht zu beanstanden, entschied das Gericht. Zudem habe die
Schule schon eine Reihe von Corona-Schutzmaßnahmen umgesetzt.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
Lüneburg eingelegt werden.