Gastgewerbe: Beherbergungsverbot ist unsinnig und unpraktikabel

Stuttgart (dpa/lsw) - Das Gastgewerbe im Südwesten findet das
Beherbergungsverbot für Menschen aus Risikogebieten unsinnig,
unpraktikabel und unverhältnismäßig. Damit werde eine bereits
gebeutelte Branche massiv geschädigt, sagte ein Sprecher des
Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Baden-Württemberg am
Dienstag in Stuttgart. «Das was noch funktioniert, wird nun auch noch
kaputt gemacht - das ist ein Lockdown durch die Hintertür».

Es sei nicht einzusehen, dass Menschen aus Risikogebieten sich in
anderen Orten den ganzen Tag aufhalten, aber nicht im Hotel
übernachten dürften. Zudem seien Hotelübernachtungen bislang nicht
als Ansteckungsherde bekannt geworden und es sei nicht untersagt,
etwa bei Freunden zu schlafen. Der Verband lehnt auch die
Verpflichtung des Hoteliers ab, die Herkunft seiner Gäste zu
kontrollieren.

Wichtige Fragen seien ungelöst, betonte der Sprecher. Ungeklärt sei
etwa, wie der Hotelier mit einem Gast aus einem Gebiet umgehen soll,
wo erst am Anreisetag der kritische Wert überschritten wird. «Soll er
ihn dann unter die Brücke schicken?»

Eine Übernachtung in Hotels oder Pensionen im Land ist Menschen aus
Risikogebieten derzeit nur erlaubt, wenn sie einen negativen
Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Als
Risikogebiete gelten Städte oder Landkreise, in denen es in den
vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen mit dem
Coronavirus pro 100 000 Einwohner gab.