Abstrich oder Ergebnis - Länder-Regeln zu Corona-Test uneinheitlich

Berlin (dpa) - 48 Stunden ab Abstrich oder ab Testergebnis? In vielen
Bundesländern können sich Reisende aus deutschen
Corona-Risikogebieten derzeit mit einem negativen Test die
Möglichkeit sichern, zum Beispiel im Hotel übernachten zu dürfen. In

den einzelnen Ländern gelten jedoch unterschiedliche Regeln in Bezug
auf die Aktualität dieser Tests, wie eine Recherche der Deutschen
Presse-Agentur in den verschiedenen Bundesländern zeigt.

In Baden-Württemberg beispielsweise darf ein Test nicht älter als 48
Stunden sein. Dafür zählt das Datum auf der Bescheinigung. In Bayern
gilt dagegen der Zeitpunkt des Abstrichs, der maximal 48 Stunden her
sein darf. Geregelt wird das etwa über die Verordnungen der
Bundesländer.

Auch in Schleswig-Holstein sind 48 Stunden die Maßgabe für einen
negativen Corona-Test, mit dem Reisende das Beherbergungsverbot
umgehen können. Dabei dürfen jedoch zwischen dem Ausstellen des
Testergebnisses und der Einreise nicht mehr als 48 Stunden
verstrichen sein.

Im gemeinsamen Beschlusspapier der Chefs der Staatskanzleien der
Länder vom vergangenen Mittwoch steht: Der Test dürfe «höchstens 48

Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein». Weiter heißt es
aber auch: «Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist ist der
Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses.» Die Länder treffen
die Entscheidungen am Ende jedoch selbst. In Hessen darf zudem
übernachten, wer mit einem ärztlichen Attest nachweisen kann, dass
keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen.

In Rheinland-Pfalz wurde das Beherbergungsverbot, das ab dem heutigen
Dienstag gelten sollte, zunächst auf Eis gelegt. Sollte es nach der
Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch aber doch noch in Kraft
treten, dürfte übernachten, wer ein negatives Testergebnis vorweisen
kann, dessen Feststellung nicht länger als 48 Stunden her ist.