Gastronomen in Hessen dürfen wegen Corona künftig Ausweis verlangen

Wiesbaden (dpa) - Gastronomen in Hessen können sich zur Überprüfung
von korrekten Angaben auf den Corona-Gästelisten künftig den Ausweis
ihrer Kunden zeigen lassen. «Wir haben ausdrücklich beschlossen, dass
auf Verlangen des Servicepersonals derjenige, der in eine Gaststätte
möchte, auch den Personalausweis vorlegen muss oder ein anderes
amtliches Dokument», sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am
Montag in Wiesbaden. Das sei der richtige Schritt um zu verhindern,
dass auf den Listen Fantasienamen stünden, die eine Nachverfolgung
von Infektionsketten mit Covid-19 verhindern.

Laut Bouffier gilt bei solchen Überprüfungen aber das Prinzip der
Verhältnismäßigkeit. Wenn es eine Vermutung gebe, dass die Angaben
des Gastes falsch seien, müsse das Gastronomiepersonal eingreifen.
Gelten sollen die Änderungen ab Montag (19.10). In Wiesbaden hatte
zuvor das Corona-Kabinett getagt. Es handelt sich dabei um einen
ressortübergreifenden Krisenstab der hessischen Landesregierung.