Nordrhein-Westfalen vereinheitlicht Regeln für Corona-Hotspots

Düsseldorf (dpa) - Nordrhein-Westfalen will die Einschränkungen des
öffentlichen Lebens in Corona-Hotspots vereinheitlichen. Sobald ein
Kreis oder eine kreisfreie Stadt in NRW die Grenze von 50
Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen überschreite,
sollen sich dort nur noch bis zu fünf Personen aus verschiedenen
Haushalten in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Das kündigte
Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Sonntag nach einer
Sondersitzung des nordrhein-westfälischen Kabinetts in Düsseldorf an.

Außerdem sollen in diesem Fall Öffnungszeiten von Kneipen und
Restaurants eingeschränkt werden. Für öffentliche Veranstaltungen
sollen strengere Obergrenzen für die Teilnehmerzahl gelten. Für
Feiern in privaten Räumen soll die Teilnehmerzahl dann auf 25
begrenzt werden.

«Damit schaffen wir jetzt Einheitlichkeit und Klarheit in allen
Hotspots», sagte Laschet. Bislang mussten alle betroffenen Kreise und
kreisfreien Städte bei Überschreiten des Warnwerts von 50
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen selbst über
Gegenmaßnahmen entscheiden. NRW hat seit Tagen die höchsten
Ansteckungsraten aller deutschen Flächenländer. Neun Kreise und
kreisfreie Städte haben den wichtigen Warnwert von 50 überschritten,
darunter Köln und Essen.

Laschet kündigte ferner verstärkte Tests auf das Coronavirus in
Alten- und Pflegeheimen an. So soll in Kommunen, in denen die Zahl
der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche den
sogenannten Vorwarn-Wert von 35 übersteigt, «eine einmalige
Komplett-Testung aller Bewohner und Mitarbeiter dieser Einrichtungen»
erfolgen.

Skeptisch sieht Laschet die Beherbergungsverbote für Urlauber aus
Risikoregionen. «Wenn ganz viele Orte in Deutschland Risikogebiete
sind, ist die Frage, wer darf von wo nach wo reisen, eigentlich eine
zweitrangige», sagte er. In Nordrhein-Westfalen sind vorerst keine
Beherbergungsverbote für Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots
in Kraft.