Juristische Fragen bei Quarantäne-Regelung für Touristen

Die Tourismusbranche trifft das Wiederaufflammen der Corona-Pandemie
hart. Es besteht die Gefahr, dass aus dem erhofften «goldenen Herbst»
nichts wird.

Rostock (dpa/mv) - Nach der Bekanntgabe weiterer Reisebeschränkungen
für Urlauber aus Corona-Risikogebieten stellen sich für die
Tourismusbranche Mecklenburg-Vorpommerns juristische Fragen. Dabei
steht der Umgang mit Stornierungen im Mittelpunkt, sagte der
Präsident des Dehoga MV, Lars Schwarz, am Sonntag der dpa.

Die Landesregierung hatte für Gäste aus Risikogebieten wie Berlin und
anderen Großstädten eine vierzehntägige Quarantäneregelung
beschlossen. Menschen aus Gebieten mit mehr als 50 Infizierten pro
100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen müssen bei der Einreise einen
negativen Corona-Test vorlegen. Die Quarantäne kann durch einen
zweiten negativen Test nach fünf bis sieben Tagen verkürzt werden.

Bei einem Einreiseverbot wäre die Frage nach einer
Schadenersatzleistung klar geregelt. Da die Einreise nur erschwert,
aber prinzipiell möglich sei und die Unterkunft zur Verfügung stehe,
sei die Frage strittig, sagte Schwarz.

Er appellierte, an diese Fragen mit dem nötigen Fingerspitzengefühl
heranzugehen. «Das ist eine unangenehme Situation, die uns und die
Gäste quasi überfährt.» Eine Kulanzregelung müsse möglich sein,
bei
vielen Gäste handele es sich um Stammgäste. «In den Rezeptionen
stehen die Telefone nicht still, unzählige Mails sind eingegangen.»

Die Restriktionen träfen die Branche hart. Nach dem Totalausfall der
Vorsaison hätten sich die Betreiber in der Hochsaison gerade wieder
berappelt und nun auf einen «goldenen Herbst» gehofft. Schwarz
betonte, dass bisher keine Corona-Gefahr von Touristen ausgegangen
sei. «Die Quarantäne-Verordnung sollte dringend auf ihre
Verhältnismäßigkeit untersucht werden.»

Nach der am Freitag erlassenen Verordnung gibt es zahlreiche
Ausnahmen von der Quarantäne-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu
zählte die Landesregierung etwa Transporteure von Personen oder Waren
oder Abgeordnete von Bundes- oder Landtag. Auch Personen mit
Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der Lebensmittelversorgung, des
Gesundheitswesens oder der öffentlichen Sicherheit seien ebenso
ausgenommen wie Menschen, die zur medizinischen Behandlung
einreisten. Dies gelte auch für Schüler und Studenten oder Menschen
mit einer Nebenwohnung in Mecklenburg-Vorpommern.

Bei den Ausnahmen nicht erwähnt sind jedoch private Besuche. Wie der
Sender NDR 1 Radio MV berichtete, geht nach Ansicht von
Staatskanzleichef Heiko Geue (SPD) das größte Risiko von privaten
Feiern aus. Deshalb müsse alles dafür getan werden, die
Ansteckungsrisiken niedrig zu halten. Sollte es logische Lücken in
der Verordnung geben, werde noch nachgebessert.

Die Vorsitzende der Linksfraktion, Simone Oldenburg, twitterte am
Sonntag: «Schluss mit dem Corona-Kuddelmuddel der Landesregierung.
Wir brauchen klare und nachvollziehbare Regelungen.» Menschen übten
Berufe aus und hätten gleichzeitig ein Privatleben. «Das lässt sich
nicht voneinander trennen.» Nicht nachvollziehbare Regelungen könnten
nicht eingehalten werden. «Das sorgt nicht für Akzeptanz», sagte
Oldenburg.