Keine Corona-Meldepflicht bei Kurztrips in die Niederlande

Düsseldorf (dpa/lnw) - Tagespendler in die Niederlande oder Besucher
von grenznahen Einkaufzielen wie Roermond müssen bei der Rückfahrt
nach Deutschland keinen negativen Coronatest vorweisen oder in
Quarantäne. Das geht aus der seit dem 7. Oktober 2020 gültigen
Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hervor.

Demnach sind Personen, die sich weniger als 24 Stunden in einem
Risikogebiet aufhalten von der Meldepflicht wegen möglicher
Corona-Infektionen ausgenommen. Das Auswärtige Amt hatte zuletzt auch
die Region Limburg in der Nachbarschaft zu Nordrhein-Westfalen zum
Corona-Risikogebiet erklärt. In den Niederlanden wird der Grenzwert
von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben
Tagen nur mit Ausnahme von Zeeland in allen Provinzen erreicht. Aber
auch in Zeeland sei ein erhöhtes Infektionsgeschehen zu beobachten,
vermeldet das Auswärtige Amt.