Hilfspfleger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Der Fall erinnert an den Patientenmörder Niels Högel: Ein
Hilfspfleger soll die Menschen umgebracht haben, denen er eigentlich
helfen sollte. Jetzt hat das Landgericht München I das Urteil in dem
Fall gesprochen.

München (dpa) - Wegen Mordes an drei Patienten ist ein Hilfspfleger
vom Landgericht München I zu lebenslanger Haft und anschließender
Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht stellte am
Dienstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, er habe seinen
pflegebedürftigen Patienten an verschiedenen Tatorten in Deutschland
Insulin gespritzt, das als Überdosis tödlich sein kann. Er soll über

das Medikament verfügt haben, weil er - im Gegensatz zu seinen Opfern
- Diabetiker ist.

Der 38 Jahre alte Pole hatte eine Aussage vor Gericht verweigert,
sich in seinem letzten Wort aber bei den Angehörigen der Opfer
entschuldigt und gesagt, er bereue seine Taten zutiefst: «Das, was
ich getan habe, ist sehr brutal und bleibt brutal.»

Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine
vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie
ausgeschlossen. Danach greift die Sicherungsverwahrung.

Ursprünglich waren sechs Mordfälle angeklagt, die Staatsanwaltschaft
sah zum Schluss des Prozesses aber nur drei davon als erwiesen an. In
zwei weiteren Fällen ging die Anklagebehörde von versuchtem Mord aus,
in drei Fällen von gefährlicher Körperverletzung.

In vier Fällen verlangte sie Freispruch, weil nicht nachgewiesen
werden konnte, ob Insulin zum Tod geführt hatte. Das bedeute aber
nicht, dass der Angeklagte nicht auch für diese Todesfälle
verantwortlich sein könnte.

Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft war bei Nebenklägern auf
heftige Kritik gestoßen. Die Verteidigung des Angeklagten hatte
lediglich ein «sachgerechtes Urteil» gefordert.