Nach Corona-Ausbruch in Bar: Besucher sollen sich melden

Mehrere Mitarbeiter in einer Bar im Schanzenviertel wurden positiv
auf das Coronavirus getestet. Jetzt sucht die Behörde nach den
Besuchern der «Katze». Nicht alle haben korrekte Angaben gemacht.

Hamburg (dpa/lno) - Nach dem Corona-Ausbruch in einer Hamburger Bar
suchen die Behörden nun nach möglichen Besuchern. Alle Personen, die
die Bar «Katze» am 5., 8. oder 9. September besucht haben und noch
nicht kontaktiert wurden, sollen sich telefonisch beim Gesundheitsamt
unter 040 42811 1659 melden und sich freiwillig in Quarantäne
begeben, teilte die Gesundheitsbehörde mit. «Es besteht das Risiko,
dass Menschen infiziert wurden, die bisher keine Symptome zeigen,
aber dennoch angesteckt wurden», sagte Sprecher Martin Helfrich. Wer
falsche oder unvollständige Kontaktangaben gemacht hat, konnte
womöglich bisher nicht erreicht werden.

In der Bar im beliebten Schanzenviertel wurden mehrere Barmitarbeiter
positiv auf das Coronavirus getestet. Es müsse angenommen werden,
dass sich Gäste ohne ausreichenden Abstand angesteckt haben könnten.
«Es kann sein, dass bis zu 600 Menschen betroffen sein könnten»,
sagte Helfrich. Das Gesundheitsamt habe zum Schutz der Gäste
begonnen, alle betroffenen Besucher der Bar zu kontaktieren. Weil
etliche Personen jedoch falsche Kontaktdetails angegeben hätten,
seien noch nicht alle Kontaktpersonen ermittelt worden. Die Bar ist
gegenwärtig geschlossen.

«Dieser Fall zeigt erneut: Die wahrheitsgemäße Angabe der
Kontaktdaten in gastronomischen Betrieben ist wichtig, um im Falle
eines Infektionsgeschehens alle möglicherweise Betroffenen warnen zu
können», sagte Helfrich. Im Vordergrund stehe nun, durch das
Auffinden aller womöglich Infizierten die Verbreitung des Virus
einzudämmen.

Für die Beschäftigten war das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung den
Angaben nach nicht per se Pflicht. «Beim Bedienen am Platz ist eine
Mund-Nasen-Bedeckung obligatorisch. Beim Bedienen hinterm Tresen ist
das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zwingend erforderlich,
wenn ausreichend Abstand eingehalten wird», so Helfrich. Die Behörden
prüfen aber auch, ob das Hygienekonzept nicht eingehalten wurde.