Oberster Datenschützer plant Warnungen zu E-Patientenakten

Berlin (dpa) - Bei der Einführung elektronischer Patientenakten im
nächsten Jahr drohen Warnungen vor unzureichendem Datenschutz an
Millionen Versicherte. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber
sagte der Deutschen Presse-Agentur, er könne selbstverständlich dem
Gesetzgeber keine Vorgaben machen und keine Gesetze korrigieren. «Ich
kann und muss aber einschreiten, wenn bei Stellen, die meiner
Aufsicht unterliegen, Datenverarbeitungsvorgänge gegen geltende
Datenschutzvorschriften verstoßen.»

Konkret plant Kelber Warnungen und Anweisungen an 65 gesetzliche
Krankenkassen mit insgesamt 44,5 Millionen Versicherten, über die er
die Aufsicht hat. Dies zielt unter anderem darauf, dass Kassen
vorgegebene «Warntexte» an Versicherte schicken müssen. Der oberste
Datenschützer hatte Konsequenzen angekündigt, wenn ein vom Bundestag
beschlossenes Datenschutzgesetz für die E-Akten unverändert bleibt.
An diesem Freitag kommt es abschließend in den Bundesrat, und der
Gesundheitsausschuss empfiehlt, es zu billigen.

E-Akten sollen allen Versicherten ab 1. Januar 2021 zur freiwilligen
Nutzung angeboten werden und beispielsweise Befunde, Röntgenbilder
und Medikamentenpläne speichern. Kelber warnte, dass eine reine
Gesetzes-Umsetzung «zu einem europarechtswidrigen, defizitären
Zugriffsmanagement» führen würde. Dafür ist zum Start eine etwas
«abgespeckte» Version vorgesehen. Patienten können festlegen, welche

Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe
je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen aber erst 2022. Das
zwinge Nutzer zu «Alles oder Nichts», hatte Kelber mehrfach moniert.