Urteil gegen ehemalige Arztgattin weitgehend rechtskräftig

Magdeburg/Leipzig (dpa/sa) - Die Verurteilung einer ehemaligen
Arztgattin wegen der Veruntreuung von insgesamt fast einer Million
Euro zu einer mehrjährigen Haftstrafe durch das Magdeburger
Landgericht hat Bestand. Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des
Bundesgerichtshofs habe die Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei
Monaten bestätigt, teilte das Landgericht am Dienstag mit. Damit sei
das Urteil gegen die Frau weitgehend rechtskräftig.

Noch einmal muss sich das Landgericht aber mit der Frage
beschäftigen, ob die Frau von dem Geld auch Schulden ihres Mannes
bezahlt hat. In diesem Punkt wehrte sich die Angeklagte mit ihrer
Revision gegen das Magdeburger Urteil zunächst erfolgreich gegen die
Zahlung von 800 000 Euro als sogenannten Wertersatz.

Das Landgericht Magdeburg hatte die 41-Jährige wegen Betruges,
Computerbetruges und Urkundenfälschung in insgesamt 37 Fällen
verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie das Geld
zwischen März 2015 und August 2018 in Teilbeträgen vom Konto ihres
damaligen ahnungslosen Ehemannes auf ihres überwiesen und ausgegeben
hatte. Mit dem Geld des seit 2015 nicht mehr praktizierenden
Mediziners (62), den sie 2012 kennenlernte und mit dem sie zwei
Töchter hat, habe sie vor allem ihren ausschweifenden Lebensstil
finanziert.