Zu Missbrauchsprozess nicht erschienen - Haftbefehl gegen Therapeut

Vor sechs Jahren wurde ein Therapeut wegen schweren sexuellen
Missbrauchs von Kindern verurteilt. Nachdem der BGH das Urteil
aufgehoben hat, sollte nun der neuerliche Prozess beginnen. Dazu kam
es aber nicht - jetzt sucht die Polizei nach dem Angeklagten.

Saarbrücken (dpa/lrs) - Ein wegen schweren sexuellen 
Kindesmissbrauchs angeklagter Therapeut ist nicht zum Beginn seines
Prozesses vor dem Landgericht Saarbrücken erschienen. Das Gericht
verkündete deshalb am Montag einen Haftbefehl gegen den 64 Jahre
alten Mann. Sein Sohn hatte dem Verteidiger zuvor mitgeteilt, dass
sich der Vater in einer Privatklinik in Bayern aufhalte.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich zwischen 2004 und 2006 bei
einer Langzeit-Psychotherapie in seiner Praxis und in seiner Wohnung
an dem Jungen vergangen zu haben. Das Gericht hatte zwei anale
Vergewaltigungen als erwiesen angesehen und den Mann 2012 wegen
schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechs Jahren Haft
verurteilt. Ausschlagend für das Gericht waren damals sowohl die
Aussagen des Jungen als auch E-Mails des Angeklagten mit einem
Geldzahlungsangebot an die Mutter und ein weiterer, allerdings schon
verjährter Fall. Der Mann soll seinerzeit einen sechsjährigen Jungen
sexuell missbraucht haben.

Als «ziemlich erbärmlich» bezeichnete Nebenklage-Vertreter Christian

Laue das Verhalten des Angeklagten. Schon mehrfach habe sich dieser
wegen angeblicher Erkrankungen und Depressionen dem Verfahren
entzogen. Sein Mandant, der zur Tatzeit zwischen sieben und neun
Jahre alt war, habe angesichts der bevorstehenden Vernehmung
«wirklich sehr, sehr schwere Tage durchlebt». Nach Angaben der
Psychotherapeutenkammer des Saarlandes ist der Angeklagte seit Ende
2012 nicht mehr Mitglied der Kammer. Die Zulassung des 64-Jährigen
ruhe.

Nachdem sowohl der Angeklagte als auch die Nebenklage Revision
eingelegt hatten, hob der Bundesgerichtshof das Urteil Ende 2012 auf
und verwies den Fall an das Gericht in Saarbrücken zurück. Wegen
Verhandlungsunfähigkeit des Mannes konnte der Prozess bislang noch
nicht beginnen. Nun soll es am Freitag (18.9.) weitergehen.