Staatsanwaltschaft ermittelt gegen «Superspreaderin» von Garmisch

Mit Erkältungssymptom auf Kneipentour durch Garmisch-Partenkirchen:
Der Fall einer corona-infizierten Frau hat die Justiz auf den Plan
gerufen. Ministerpräsident Söder fordert Konsequenzen.

Garmisch-Partenkirchen (dpa) - Nach einem schweren Corona-Ausbruch in
Garmisch-Partenkirchen ermittelt die Staatsanwaltschaft München II
gegen eine mutmaßliche «Superspreaderin». Dabei gehe es um den
Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung, teilte Oberstaatsanwältin

Andrea Mayer am Montag mit. «Was im Raum steht, ist eine mögliche
Verletzung der Quarantänevorschriften.» Zuerst hatte der «Münchner

Merkur» berichtet. Die 26-jährige US-Amerikanerin, die in
Garmisch-Partenkirchen lebt, soll trotz Krankheitszeichen durch
Kneipen gezogen sein und dabei mehrere Menschen angesteckt haben.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) forderte Konsequenzen für die
mutmaßliche Verursacherin. «Garmisch-Partenkirchen ist ein Musterfall
für Unvernunft», sagte Söder nach einer Kabinettssitzung in München
.
Der Fall sei Beispiel dafür, wie schnell sich Infektionen verbreiten
könnten. «Dieser Leichtsinn muss auch Konsequenzen haben.» Es sei
deshalb sinnvoll, mit entsprechend «hohen Bußgeldern» zu agieren.

Die 26-Jährige hatte nach Angaben des Landratsamts auf der
Kneipentour bereits Krankheitssymptome. Sie hatte einen Corona-Test
gemacht und hätte bis zum Ergebnis in Quarantäne blieben sollen. In
Bayern kann bei Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen ein Bußgeld von

2000 Euro verhängt werden. Söder erklärte jedoch, dass geprüft werd
en
müsse, inwiefern dies auch für die US-Amerikanerin gelte. Die
Anklagebehörde geht bei ihren Ermittlungen zunächst davon aus, dass
die deutsche Justiz zuständig ist.

Die Frau arbeitete in einem Hotel für US-Streitkräfte und deren
Familien. Die Ferienunterkunft wurde am Montag für zwei Wochen
geschlossen, nachdem mehrere Beschäftigte positiv getestet wurden,
wie das Hotel auf seiner Homepage mitteilte.

Die 26-Jährige war nach Angaben des Landratsamts aus einem Urlaub in
Griechenland zurückgekehrt. Ob sie sich auf der Reise angesteckt hat
oder erst danach, war unklar. Als Superspreader (deutsch:
Superverbreiter) gilt bei einer Epidemie, wer eine ungewöhnlich hohe
Zahl von anderen Menschen ansteckt.

In den vergangenen sieben Tagen gab es nach Angaben des Landesamts im
Landkreis Garmisch-Partenkirchen 49 neue Corona-Fälle. Der
Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner lag bei 55,39 und damit
über dem kritischen Wert von 50. Bei diesem Wert müssen nach
Vereinbarung von Bund und Ländern Maßnahmen umgesetzt werden.

Bereits am Freitag hatte das Landratsamt für die rund 26 000
Einwohner zählenden Marktgemeinde Beschränkungen für das öffentlich
e
Leben verhängt. Alle Gaststätten müssen um 22 Uhr schließen. Nur no
ch
maximal fünf Personen dürfen sich im öffentlichen Raum gemeinsam
treffen - das gilt auch für alle Gastronomiebetriebe. «Wir versuchen
das Nachtleben einzudämmen, die normale Gastronomie aber nicht zu
blockieren», sagte ein Sprecher. Für Privatveranstaltungen wird die
Teilnehmerzahl auf höchstens 50 Personen in geschlossenen Räumen oder
100 Personen unter freiem Himmel beschränkt.