Gericht: Kein Kontakt mit anderen für Schüler ohne Maske

Koblenz (dpa/lrs) - Lehrer können den Kontakt mit anderen Schülern
auf dem Schulgelände verbieten, wenn ein Schüler keine geeignete
Mund-Nasen-Bedeckung trägt. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz
vergangene Woche entschieden und am Montag mitgeteilt. Das Gericht
lehnte damit den Eilantrag einer Schülerin ab (Beschluss vom 7.
September 2020, 4 L 764/20.KO).

Die Grundschülerin war auf dem Schulgelände mit einer Maske aus
Spitzenstoff erschienen. Daraufhin durfte sie in der Pause nicht mit
anderen Schülern in Kontakt kommen. Hiergegen richtete sich der
Eilantrag mit der Argumentation, sie werde durch die Maßnahmen der
Schulleitung diskriminiert. Das Tragen einer anderen als der von ihr
verwendeten Bedeckung führe bei ihr zu gesundheitlichen Schäden.

Das Verwaltungsgericht sah das anders. Die Schulleitung könne auf
Grundlage ihres Hausrechtes durchsetzen, dass alle Schüler auf dem
Schulgelände eine entsprechende Maske tragen müssten. Eine Befreiung
davon sei nur in Ausnahmefällen, etwa aus gesundheitlichen Gründen,
möglich. Einen solchen Ausnahmefall habe die Schülerin jedoch nicht
glaubhaft gemacht, so das Gericht.

Der verwendete Stoff müsse geeignet sein, eine Weiterverbreitung des
Coronavirus zu verhindern oder zu erschweren. Dies sei nur dann der
Fall, wenn der Stoff dicht genug sei, um feine Tröpfchen und Partikel
zu herauszufiltern. Dies sei bei der von der Schülerin verwendeten
Mund-Nasen-Bedeckung jedoch nicht der Fall. Gegen die Entscheidung
des Gerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz eingelegt werden.