Mehr Eingaben an Bundestagspetitionsausschuss

Wenn Bürger unzufrieden sind oder Bitten an die Bundespolitik haben,
können sie sich an den Petitionsausschuss des Bundestages wenden.
Dieser hatte im vergangenen Jahr wieder mehr zu tun als im Jahr
davor.

Berlin (dpa) - Beim Petitionsausschuss des Bundestages sind im
vergangenen Jahr gut 13 500 Eingaben von Bürgern und Organisationen
eingegangen. Das war eine erneute Steigerung, 2018 wurden knapp
13 200 Eingaben eingereicht. Das Gremium legte am Mittwoch in Berlin
seinen Jahresbericht vor. Demnach steigt die Zahl der Petitionen zwar
seit 2016 an, allerdings lag sie auch in früheren Jahren schon
deutlich höher. So wurden Anfang der 1990er Jahre, aber auch 2000 und
2005 jeweils mehr als 20 000 Petitionen eingereicht.

Deutlich zugenommen hat die Zahl der registrierten Onlinenutzer im
Portal des Petitionsausschusses. Innerhalb des letzten Jahres stieg
sie um 850 000 auf 3,3 Millionen. Wer sich registriert, kann eine
Petition online einreichen oder Petitionen anderer Nutzer
unterstützen.

55 Prozent aller eingereichten Petitionen seien klassische
Einzelanliegen gewesen, sagte der Ausschussvorsitzende Marian Wendt
(CDU). Das seien etwa Bitten um Unterstützung bei Entscheidungen von
Bundesbehörden oder Krankenkassen gewesen, oder Eingaben zur Höhe der
berechneten Rente. Man beobachte aber auch mit Sorge die
Vereinnahmung des Petitionswesens durch Kommerzialisierung und
politische Extreme. Immer öfter würden einzelne konkrete Projekte in
die Form einer Petition gegossen und größtmöglich medial beworben,
sagte Wendts Fraktionskollege Gero Storjohann (CDU).

Nach Artikel 17 des Grundgesetzes kann sich jeder Bürger mit einer
Bitte oder Beschwerde an den Bundestag wenden. Der Petitionsausschuss
prüft diese und berät darüber. Wenn nötig verschafft er sich sogar

bei einem Ortstermin einen Eindruck von den Problemen. Petitionen,
die eine besondere öffentliche Aufmerksamkeit und einen großen
Zuspruch erhalten, werden im Ausschuss öffentlich in Anwesenheit des
Petenten beraten. Dafür müssen sie in der Regel von mindestens 50 000

Personen unterstützt werden. Kommt der Ausschuss zum Schluss, dass
die Bitte oder Beschwerde begründet ist, kann er dem Bundestag
empfehlen, einen Beschluss zu fassen, mit dem die Bundesregierung
aufgefordert wird, im Sinne der Petition tätig zu werden.

Öffentlich im Ausschuss beraten wurde 2019 unter anderem über den
UN-Migrationspakt, den Strahlenschutz beim neuen
5G-Mobilfunk-Standard und über die Einführung eines generellen
Tempolimits von 130 Stundenkilometern auf deutschen Autobahnen. Per
Petition hatten sich Bürger auch eingesetzt für eine niedrigere
Besteuerung von Periodenprodukten. Für sie gilt seit Jahresbeginn der
ermäßigte Mehrwertsteuersatz.

Im laufenden Jahr sind nach Angaben von SPD-Ausschussmitglied Stefan
Schwartze bereits mehr als 900 Petitionen zum Thema Corona
eingegangen. Davon gehe es bei einem ganz großen Teil um berechtigte
Sorgen und Ängste und die persönliche Existenz und um die
Ausgestaltung der Corona-Maßnahmen.