Erleichterter Bezug von Hartz IV bis Jahresende

Berlin (dpa) - Der Zugang zu Hartz-IV-Leistungen ist wegen der
Corona-Krise weiter leichter möglich. Das Bundeskabinett verlängerte
die Erleichterungen am Mittwoch in Berlin bis 31. Dezember 2020. Das
Vermögen der Betroffenen wird damit weiter nur eingeschränkt von den
Jobcentern überprüft. Tatsächliche Kosten für Unterkunft und Heizun
g
werden anerkannt. Bei der Bewilligung vorläufiger Leistungen gibt es
Vereinfachungen.

Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Tagespflegeeinrichtungen
werden zudem weiter ein Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets
erhalten, auch wenn Schulen und Einrichtungen pandemiebedingt
schließen. In diesem Fall kann das Mittagessen zur Abholung oder
Lieferung bereitgestellt werden.

Für Menschen mit Behinderung kann bis Jahresende weiter der
Mehrbedarf zur Finanzierung der Mittagsverpflegung zur Verfügung
gestellt werden.

Das Bundeskabinett beschloss zudem die Verlängerung des
Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes bis zum 31. Dezember. So soll die
Arbeit der sozialen Dienstleister während der Krise sichergestellt
werden. Soziale Dienstleister stellten in der Krise im Gegenzug
Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung. Es geht
um Organisationen der Rehabilitations- und Behindertenhilfe, der
Arbeitsmarktpolitik sowie Frühförderstellen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: «Es geht um
diejenigen, die mit ihrer täglichen Arbeit unsere Gesellschaft
zusammenhalten!»