«Covidioten» - Staatsanwaltschaft will nicht gegen Esken ermitteln

Tübingen (dpa) - Die Tübinger Staatsanwaltschaft betrachtet die
Bezeichnung «Covidioten» von SPD-Parteichefin Saskia Esken nicht als
strafbare Beleidigung. Man sehe von der Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens ab, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag
mitteilte. Nach einer Demo gegen Corona-Maßnahmen Anfang August in
Berlin hatte Esken die Demoteilnehmer auf Twitter als «Covidioten»
bezeichnet. In der Folge gingen Hunderte Strafanzeigen von
Demonstrationsteilnehmern bei der Staatsanwaltschaft Tübingen ein,
die sich durch die Äußerung beleidigt fühlen.

Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft liegt keine strafbare
Beleidigung vor. Die Äußerung von Esken stelle eine kritische
Reaktion auf das Verhalten der Personen dar, die bei der
Veranstaltung bewusst Schutzmaßnahmen zur Verringerung des
Infektionsrisikos missachteten, betonte die Behörde. «Es handelt sich
um eine politische Äußerung im Rahmen einer Auseinandersetzung in der
Sache, die als solche vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt
ist.»