Französischer Staatsrat bestätigt Maskenpflicht in Großstädten

Paris (dpa) - Im Rechtsstreit um eine allgemeine Maskenpflicht hat
der französische Staatsrat entsprechende Vorschriften in den
Großstädten Lyon und Straßburg weitgehend bestätigt. Die Pariser
Institution, die die Regierung bei der Vorbereitung von
Gesetzesvorhaben berät und gleichzeitig oberstes Verwaltungsgericht
ist, entschied in der Nacht zum Montag in einem Eilverfahren, das die
Mitte-Regierung ausgelöst hatte.

Frankreich wurde von der Corona-Pandemie schwer getroffen, es gab
bisher über 30 700 Tote in Verbindung mit Covid-19. Zuletzt stieg die
Zahl der neuen Fälle wieder stark an. Strenge Ausgangssperren im
Frühjahr schränkten das öffentliche und wirtschaftliche Leben massiv

ein.

Die Maskenpflicht könne in einer Kommune eingeführt werden, falls es
dort mehrere Zonen mit einem deutlichen Ansteckungsrisiko gebe,
entschied der Staatsrat. Die Regeln waren in Lyon und Straßburg vor
Verwaltungsgerichten angegriffen worden - in beiden Fällen hatten die
Richter die örtlichen Präfekten - dies sind die höchsten Vertreter
des Zentralstaats in einem Département - angewiesen, die Vorschriften
deutlich einzuschränken. Der Staatsrat beauftragte den Präfekten des
elsässischen Départements Bas-Rhin nun, die Maskenpflicht auf das
Zentrum von weniger stark besiedelten Gemeinden zu beschränken.

In mehreren Großstädten des Landes müssen Menschen unter freiem
Himmel eine Maske tragen, auch in Paris. Das an Deutschland grenzende
Département Bas-Rhin hatte eine Maskenpflicht in Gemeinden mit mehr
als 10 000 Einwohnern eingeführt. Dazu zählen Straßburg, Hagenau,
Bischwiller oder Oberehnheim.