Hilfen für Kinos, freie Theater und Festivals

Erfurt (dpa/th) - Thüringen will gemeinnützigen Trägern von Kinos,
Festivals, für Soziokultur oder freie Theater, deren Existenz durch
die Corona-Krise bedroht ist, finanziell unter die Arme greifen.
Diese Träger sollen einen Zuschuss aus dem vom Parlament
beschlossenen Sondervermögen zur Bewältigung der Corona-Krise
bekommen, wie die Thüringer Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.
Der Zuschuss müsse nicht zurückgezahlt werden. «Mit der Förderung
sollen die betroffenen Einrichtungen ihre Einnahmeausfälle
kompensieren, die wegen der Corona-Pandemie seit Frühjahr 2020
entstanden sind», erklärte Thüringens Kulturstaatssekretärin Tina
Beer.

Ein Antrag könne gestellt werden, wenn die Einnahmen einer
Einrichtung nicht ausreichten, um die fortlaufenden Personal- und
Sachkosten zu bezahlen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei
nach der Finanzierungslücke, die sich aus den Einnahmen abzüglich der
laufenden Kosten ergibt. Anträge seien bereits ab Freitag möglich,
hieß es. Erstanträge müssten demnach bis Ende Juli gestellt werden.

Die Zuschüsse seien rückwirkend für den Zeitraum ab 18. März und
längstens für die Dauer von vier Monaten, also bis zum 17. Juli,
möglich. In Einzelfällen seien weitere Zuschüsse möglich.

Für Kinos seien Zuschüsse von jeweils maximal 10 000 Euro für den
Zeitraum von Juni bis August 2020 möglich. Der Zuschuss ist auf
maximal 10 000 Euro je Monat und Betriebsstätte in Thüringen
begrenzt.