Beauftragter: Atteste für Maskenschutz-Verzicht akzeptieren

Erfurt (dpa/th) - Der Landesbehindertenbeauftragte Joachim Leibiger
hat zur Rücksichtnahme auf Menschen mit Handicap aufgerufen, die
während der Corona-Pandemie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.
Es sei befremdlich, dass Menschen mit Behinderungen ohne
Mund-Nasen-Schutz trotz vorgezeigten ärztlichen Attests der Zutritt
zu Geschäften verwehrt werde, erklärte Leibiger am Donnerstag in
Erfurt. Er reagierte damit auf entsprechende Vorfälle aus dem Handel.

Es gebe viele Menschen, die wegen einer Behinderung, aus
gesundheitlichen Gründen oder ? wie gehörlose Menschen ? aus Gründen

der Verständigung der Maskenpflicht nicht Folge leisten könnten. Um
das zu beweisen, sei in der Regel eine vom Haus- oder Facharzt
ausgestellte Bescheinigung erforderlich und ausreichend.

«Wenn nun Menschen in einem Geschäft, beim Friseur oder in der
Gaststätte ein derartiges Attest vorzeigen, sollte dies akzeptiert
werden», mahnte Leibiger. «Alles andere ist rücksichtslos und eine
nicht erlaubte Diskriminierung, die ernsthafte rechtliche
Konsequenzen bis hin zu Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen
haben kann.»