Hunderte Verfahren an bayerischen Verwaltungsgerichten wegen Corona

Die Staatsregierung hat viele Maßnahmen zum Infektionsschutz längst
gelockert. Doch die Corona-Krise beschäftigt die Gerichte noch immer:
Welche geltenden Einschränkungen sind momentan verhältnismäßig? Und

welche schießen über das Ziel hinaus?

München/Bayreuth (dpa/lby) - Die Corona-Krise hält die
Verwaltungsgerichte in Bayern weiter in Atem: Noch mehr als 60
sogenannte Normenkontrollverfahren und sieben Eilverfahren laufen
momentan beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). «Das sind
alles Verfahren, die sich direkt mit Maßnahmen im Rahmen des
Infektionsschutzgesetzes auseinandersetzen», erklärte VGH-Sprecherin
Franziska Haberl am Mittwoch in München. Die Verwaltungsgerichte
seien noch mit mehr als 50 Klagen und zehn Eilverfahren wegen der
Corona-Maßnahmen beschäftigt.

Dabei seien viele Verfahren zu den Regelungen in der Corona-Krise
längst abgeschlossen: Der VGH urteilte den Angaben nach schon in mehr
als hundert Eilverfahren und 20 Normenkontrollverfahren. «Geklagt
hatten Privatpersonen, aber auch Unternehmen», sagte Haberl. Wie
lange die Corona-Krise den Verwaltungsgerichtshof noch beschäftigen
werde, sei unklar.

Die sechs Verwaltungsgerichte hätten vor allem über
Ausnahmeregelungen für Veranstaltungen oder Versammlungen entschieden
- in mehr als 170 Eil- und 50 Hauptsacheverfahren. Zuletzt scheiterte
die AfD-Fraktion am Verwaltungsgericht München mit ihrem Eilantrag
gegen die Maskenpflicht im bayerischen Landtag.

Die Staatsregierung hatte in den vergangenen Monaten eine ganze Fülle
von Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen beschlossen, um das
Coronavirus einzudämmen. Die weit überwiegende Mehrzahl der
Regelungen wurde von den Gerichten bestätigt, insbesondere zu Beginn
der Krise. Mittlerweile aber gibt es mehrere Gerichtsentscheidungen,
in denen einzelne Maßnahmen für unrechtmäßig erklärt wurden. So
kippte der Verwaltungsgerichtshof beispielsweise die Sperrstunde für
Restaurants und Biergärten.

Über die Erfahrungen in der Corona-Krise wollen sich am Donnerstag
die Präsidenten der Verwaltungsgerichte mit der Präsidentin des
Verwaltungsgerichtshofs austauschen. Bei der Jahrestagung in Bayreuth
werde auch die Einführung von Videoverfahren diskutiert. «Rechtlich
sind Verfahren per Video schon länger möglich. Bei uns sind die
Sitzungssäale aber noch nicht technisch ausgestattet», berichtete
Franziska Haberl. Auch über mobiles Arbeiten wolle man sich
austauschen. «Das sind alles Themen, mit denen sich die Gerichte
durch die Corona-Krise jetzt unweigerlich beschäftigen müssen.»