OVG NRW: Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen

Münster (dpa/lnw) - Das aktuelle Betriebsverbot für Clubs und
Diskotheken in Nordrhein-Westfalen zum Schutz vor Corona ist laut dem
Oberverwaltungsgericht des Landes rechtmäßig. Das entschied das
OVG am Mittwoch nach der Klage einer Kölner Diskothek-Betreiberin,
wie das Gericht mitteilte. Es sei nicht zu beanstanden, wenn das Land
annehme, dass in Clubs und Diskotheken ein erhöhtes Infektionsrisiko
bestehe. Besucher hielten sich dort dicht aneinander gedrängt auf
oder tanzten - und das in üblicherweise schlecht belüfteten Räumen
und bei häufig wechselnden Gästen.

Das OVG geht auch nicht davon aus, dass die Einhaltung des
Mindestabstands und das Tragen einer Gesichtsmaske bei einer Öffnung
von Clubs und Diskotheken realistisch wäre. Die branchenweite
Untersagung des Betriebs nach der Coronaschutzverordnung NRW sei
daher rechtlich nicht zu beanstanden. Die Antragstellerin hatte
argumentiert, dass die fortdauernde Anordnung der Betriebsschließung
ohne angemessenen finanziellen Ausgleich rechtswidrig sei. Der
OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar.