Städtetag: Vergaberecht über Corona-Pandemie hinaus erleichtern

Hannover (dpa/lni) - Niedersachsens Städtetag hat angeregt,
Erleichterungen beim Vergaberecht auch über die Corona-Pandemie
hinaus beizubehalten. Das sei wichtig, um die jüngst beschlossene
1,1-Milliarden-Euro-Unterstützung der Kommunen aus Landesmitteln
schnell umzusetzen, sagte der Präsident des Städtetages, Lüneburgs
Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD), am Dienstag. Nötig seien
einfache Vergabeverfahren - diese seien aber bisher nur befristet bis
zum 30. September 2020 möglich. Die Geltungsdauer solle um mindestens
drei Jahre verlängert werden, wichtig seien höhere Auftragswerte, bis
zu denen unbürokratische Vergabeverfahren möglich seien.

Der Hintergrund: Bei europaweiten Vergaben oberhalb sogenannter
EU-Schwellenwerte können derzeit nach Angaben des Städtetags Fristen
erheblich verkürzt werden. Geht es um Aufträge unterhalb der
Schwellenwerte, könne - befristet bis zum 30. September - bei
Bauleistungen bis zu drei Millionen Euro statt bisher 50 000 bis 150
000 Euro eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
gewählt werden. Bis zu einem Auftragswert von einer Million Euro beim
Bau sind derzeit «freihändige Vergaben» möglich - bisher waren es 2
5
000 Euro.

Der Städtetag rief auch dazu auf, mit Blick auf eine mögliche zweite
Krankheitswelle aus den Erfahrungen zu lernen. Verordnungen müssten
klar und nachvollziehbar sein, eine Behörden-Hotline für
rechtssichere Auskünfte müsse eingerichtet werden. Die Versorgung in
der Pflege und für Menschen mit Behinderungen müsse auch in der
Pandemie sicher sein. Dazu zähle ausreichende Schutzausrüstung etwa
in Pflegeeinrichtungen. Auch solle das Land sich beim Bund für die
«auskömmliche» Finanzierung leerstehender Betten in Kliniken für
Coronavirus-Patienten einsetzen und Kosten für Behelfskrankenhäuser
übernehmen.