Krebsmedikamente gepanscht - Urteil gegen Apotheker rechtskräftig

Karlsruhe/Bottrop (dpa) - In einem Skandal um jahrelang gepanschte
Medikamente hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftstrafe gegen
einen Apotheker aus dem Ruhrgebiet bestätigt. Der BGH in Karlsruhe
lehnte die Revision des Mannes als unbegründet ab, wie das Gericht am
Dienstag mitteilte. Das Urteil des Essener Landgerichts vom Juli 2018
gegen den damals 48-jährigen Apotheker aus Bottrop ist damit
rechtskräftig. Wegen Tausender unterdosierter Krebsmedikamente
zwischen 2012 und 2016 hatte Peter S. eine Haftstrafe von zwölf
Jahren erhalten. Dem Gericht zufolge streckte er lebenswichtige
Medizin seiner Patienten aus Habgier.

Zudem bleibt es bei dem verhängten lebenslangen Berufsverbot gegen
den Mann, der seit Ende 2016 in Untersuchungshaft sitzt. Den Schaden
für die Krankenkassen hatte das Essener Landgericht auf 17 Millionen
Euro beziffert, dieser «Wertersatzbetrag» sollte eingezogen werden.
Nur in diesem Punkt sprach der BGH nun von einem «geringfügigen
Teilerfolg»: Die Revision werde «mit der Maßgabe als unbegründet
verworfen», dass statt der 17 Millionen Euro die Einziehung von
«Taterträgen» in Höhe von 13,6 Millionen Euro anzuordnen sei.