FDP: Maskenpflicht unter Umständen nicht mehr verhältnismäßig

Berlin (dpa) - Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zu
den coronabedingten strengen Auflagen im Kreis Gütersloh fordert die
FDP im Bundestag ein Überprüfen aller Beschränkungen in Deutschland
.
Bundesregierung und Landesregierungen müssten alle Maßnahmen erneut
auf ihre Verhältnismäßigkeit abklopfen, sagte der stellvertretende
Fraktionsvorsitzende Michael Theurer der Deutschen Presse-Agentur in
Berlin. Das gelte auch für die Maskenpflicht.

«Das Urteil macht nochmals deutlich, dass alle Einschränkungen von
Grundrechten verhältnismäßig und nachvollziehbar sein müssen», sa
gte
Theurer. «Wo es regional über einen längeren Zeitraum gar kein akutes

Infektionsgeschehen gibt, ist sogar der sehr geringfügige Eingriff
einer Maskenpflicht nicht mehr verhältnismäßig.»

Dagegen hatten die 16 Ländergesundheitsminister erst am Montag
beschlossen, an der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in
Geschäften sowie in Zügen und Bussen vorerst festzuhalten.

Das Gericht hatte am Montag die von der nordrhein-westfälischen
Landesregierung nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter
Tönnies verfügten Einschränkungen im Kreis Gütersloh gekippt. Das
zuständige Gesundheitsministerium hätte inzwischen eine
differenziertere Regelung erlassen müssen, ein Lockdown für den
ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismäßig, lautete die Begründung
.

Theurer sagte, die Bundesregierung brauche eine Gesamtstrategie, die
eine regionale Ausdifferenzierung aller Maßnahmen auf der Basis
transparenter Kriterien ermögliche. «Das ist schon allein deshalb
notwendig, weil sonst ständig Maßnahmen von den Gerichten gekippt
werden und die Bevölkerung zunehmend verunsichert wird, was denn nun
gilt.»