Schmerzensgeld für Urlauberin nach Sturz von der Massageliege

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach einem Sturz von der Massageliege
eines Hotels auf Teneriffa sind einer Urlauberin vom Landgericht
Frankfurt rund 1300 Euro Schmerzensgeld zugesprochen worden. Laut der
am Montag mitgeteilten Entscheidung hatte der Hotelbetreiber gegen
seine Verkehrssicherungspflichten verstoßen, indem die Urlauberin
nicht auf das Risiko hingewiesen worden sei, dass die Klappliege beim
Aufstehen kippen könnte. (AZ 2-24 O 28/18)

Die 1,54 Meter große Urlauberin hatte nach der Massage beim Aufstehen
den bereitstehenden Fußtritt mit ihren Füßen nicht erreichen können
.
Stattdessen kippte die Liege und die Frau fiel zu Boden. Sie erlitt
eine Fraktur am Handgelenk sowie Prellungen an Kopf und Armen.
Darüber hinaus stellte sich für zwei Wochen ein Taubheitsgefühl an
einer Körperhälfte ein.

Trotz des zugesprochenen Schmerzensgeldes wiesen die Richter der
Urlauberin eine Mitschuld an dem Unfall zu. So habe sie sich nicht
von dem Masseur helfen lassen, die Liege zu verlassen. Zur Begründung
sagte sie, sie habe sich nicht mit entblößtem Oberkörper einem
fremden Mann zeigen wollen. Laut Entscheidung hätte sie ihren Körper
allerdings auch mit einem Badetuch verhüllen können.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.