Corona: Reiseveranstalter dürfen Gutscheine statt Geld anbieten

Berlin (dpa) - Reiseveranstalter, die ihren Kunden wegen einer
coronabedingt geplatzten Pauschalreise Geld zurückzahlen müssen,
dürfen diesen als Alternative einen Gutschein anbieten. Einem
entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag am
Donnerstag zugestimmt. Die Kunden können sich für eine Rückzahlung
des gezahlten Geldes oder für den Gutschein entscheiden.

Dem Entwurf zufolge sollen Pauschalreisende ihr Geld zurückverlangen
können, wenn der Urlaub wegen der Coronavirus-Pandemie ausfällt. Eine
ursprünglich geplante Gutscheinpflicht, die helfen sollte,
Insolvenzen in der Reisebranche zu vermeiden, soll es nicht geben.
Sie scheiterte am Widerstand der Brüsseler EU-Kommission.
Verbraucher, die ihre Pauschalreise vor dem 8. März gebucht haben,
können aber freiwillig einen Gutschein wählen, dessen Wert auch dann
staatlich abgesichert ist, wenn Anbieter Pleite gehen.